Lufträume

Unabhängig von der Flughöhe und des Gewichtes eines UAV, nimmt dieses offiziell am Luftverkehr teil, sobald es sich in der Luft befindet. So ist sich demnach an geltende Bestimmungen zu halten [„Wie hoch darf ich fliegen?“, „Wann muss ich mich wo bei wem melden?“,“Woher weiß ich, wie hoch ich wo bzw. ob ich überhaupt fliegen darf?“]

Das bedeutet, ich benötige Informationen über vorherrschende Luftraumstrukturen. Diese erhalte ich durch Luftfahrkarten [ICAO-Karten, Suchmaschine und kaufen], welche Deutschland in insgesamt 8 Kartenteile definieren und jährlich aktualisiert werden.

Für den Piloten eines UAV mit einer Maximalaufstiegshöhe von 100m über Grund [ca. 300 ft / feet AGL (above ground level)] sind folgende Lufträume zu beachten [Insgesamt existieren 7 Luftraumklassen – A (Alpha) / in Deutschland zurzeit nicht vorhanden, B (Bravo) / in Deutschland zurzeit nicht vorhanden, C (Charlie), D (Delta), E (Echo), F (Foxtrot) / bzw. für Deuschland ab 11. Dezember 2014 = RMZ, G (Golf – unterteilt in A1, A2 und B = unterschiedliche Flugsicht) nebst Zonen [b. g. RMZ, TMZ, ED-R, + -CTR]:


  • LUFTRAUM G [A1] – ist für alle Teilnehmer am Luftverkehr ein unkontrollierter Luftraum. Die Mindestsichtweite für den Flug beträgt nach den Sichtflugregeln 1500 m [vom Boden aus bzw. Erdsicht], wobei für Drehflügler, Ballone und Luftschiffe 800 m gelten. Einzig zu beachtender Mindestabstand von 1500 m ist jener zu den Flugplatzbegrenzungen [siehe auch AUFSTIEGSHINWEISE].
  • LUFTRAUM D [D-CTR] – ist ein kontrollierter Luftraum [Kontrollzone], in welchem ein Aufstieg mit einem UAV bis 50 m [AGL – about ground level / über Grund] möglich ist [. Die Mindestsichtweite [Sichtflugregeln] beträgt 5000 m am Boden. Ein Flug ab 50 m – 100 m bedarf der Freigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle / Flugleitung, der DFS [Deutsche Flugsicherung / für zivile Flughäfen] oder dem Militär [für militärische Flughäfen]. Ebenfalls ist auch hier [auch unter 50 m] ein Mindestabstand von 1,5 km zu Flugplatzbegrenzungen zu beachten. Der Luftraum D-CTR ist ind den ICAO-Karten als rosa Fläche gekennzeichnet [So sind alle Lufträume, außer G, bezeichnet und mit Höhenunter- und obergrenzen versehen.] Ist die Kontrollzone zusätzlich mit einem „HX“ versehen, bezeichnet dies einen nicht ständig aktiven Betrieb [nur Kontakt zur entsprechenden Flugleitstelle kann in solchem Fall tatsächlichen Aufschluss geben].
  • RMZ [Radio Mandatory Zone – diese ersetzt (u.a. in Deutschland) seit dem 11. Dezember 2014 den Luftraum F] – verlangt das Mitführen als auch Verwenden eines Sprechfunkgerätes. Als Pilot eines unbemannten Luftfahrtsystems ist deshalb jeder Flug innerhalb der RMZ bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle anzumelden [da die Verwendung eines Sprechnfunkgerätes nicht umsetzbar ist]. Ist der Flug angemeldet, muss der der Pilot des UAS darüber hinaus telefonisch erreichbar sein. RMZ-Flächen sind blau markiert und mit einer Höhenangabe versehen.
  • TMZ [Transponder Mandatory Zone – zusätzlicher Schutz der IFR An-/Abflüge gegenüber VFR-Flügen in der Luftraumklasse E -> VFR = nach Sichtflugregeln; IFR = nach Instrumentenflugregeln] – in dieser Zone muss das Luftfahrzeug über einen Transponder zur Positionsbestimmung verfügen [entsprechend den Frequenzen / ICAO-Karte des zuständigen Lotsen]. Jedoch existieren noch keine [zugelassenen] Transponder für ein UAS. I. d. R. befinden sich aber TMZ in Höhen über 100 m, was dennoch eine jeweilige Prüfung vor Flug anhand der ICAO-Karte nicht ersetzt.
  • ED-R [E / Nordeuropa + D / Deutschland + R / Restricted = ED-R] – sind Gebiete mit Flugbeschränkungen, welche nicht immer aktiv sind bzw. aktiv sein müssen [an Kraftwerken oder Stadtkernen / Großstädte jedoch immer aktiv]. Die Aktivität kann ich online abfragen [diese sind tagesaktuell]. Auch befinden sich ED-R – Gebiete in der Nähe von Truppenübungsplätzen und dienen der vorrangigen Gefahrenabwehr gegenüber der Öffentlichkeit / Einflügen von zivilen Luftfahrzeugen. ED-R sind den ICAO-KArten zu entnehmen, aktuelle Informationen bzgl. von aktiven Zeiten sind den NOTAMs [Notice To Air Men] zu entnehmen [z. B. über das AIS-Portal der DFS / Deutschen Flugsicherung (Link siehe unten) oder der Militärliste „Airspace Use Plan“]. Da ED-R in unterschiedlichen Höhen anzutreffen sind, sind nur jene für den UAS – Piloten von Interesse, welche bis zum Boden [GND] reichen. Beispiel: Das GefÜbZH [Gefechtsübungszentrum Heer] in Letzingen / Colbitz Letzinger Heide in Sachsen-Anhalt ist komplettes ED-R Gebiet. Gekennzeichnet mit ED-R 74 / 7000/GND -> bedeutet: Die Flugbeschränkung bezieht sich von Ground [0] bis 7000 Feet [wobei 7000 ft ca. 2133 m entsprechen / Umrechnungsfaktor ft in m = 0,3048] und somit für den UAS – Piloten zu beachten. Stünde dagegen ED-R 74 / FL 70 / FL 10 würde dies bedeuten, dass sich das ED-R in einer Höhe zwischen 7000 ft und 1000 ft befünde [FL = Flight Level und mit Faktor 100 zu vervielfachen -> FL 70 x 100 = 7000 ft = 2133m / FL 10 x 100 = 1000 ft = 304,80 m] und für den UAV-Piloten keine Relevanz spielen würde [wobei natürlich Militäreinrichtungen und -manöver generell Überflüge (inkl. Abstand) verbieten (ohne Erlaubnis)]. Des Weiteren sind auch zeitlich begrenzte ED-R zu beachten [z. B. bei politischen Großveranstaltungen]. Da diese ED-R fast ausschließlich im AIS-Portal der DFS aufgezählt sind, sollte die Einsicht bzw. Information darüber stets zur Flugvorbereitung gehören.[Sollten Flüge in Kontrollzonen geplant und nach Einreichung eines formlosen Antrags [offiziel 10 Werktage vorab] genehmigt sein [natürlich sind auch Ablehnungen möglich oder auch bestimmte Vorgaben seitens der Glugplatzkontrollstelle], ist kurz vor Beginn des Starts [gem. NfL] die Flugplatzkontrollstelle telefonisch zu kontaktieren [bzgl. Abstimmung / Startzeitpunkt]. So ist während des Fluges die Kontaktmöglichkeit [Telefon] aufrechtzuerhalten als auch die Beendigung und / oder Komplikationen während des Fluges mitzuteilen. Flüge innerhalb der Flugplatzgrenzen unterliegen weiteren Auflagen [Sprechfunk, Transponder] und sind bereits bei Antragstellung detailliert zu erläutern und abzustimmen.]

LINKLISTE

AIS-PORTAL DFS