Flugsicherheit

FLUGVORBEREITUNG UND FLUGVERHALTEN

Eine optimale Flugsicherheit passiert durch entsprechende Flugvorbereitung und ein verantwortungsvolles Flugverhalten. Nach der Theorie folgt die Praxis. Kennzeichnung, Versicherung, Befähigung, Kenntnisse [inkl.  Nachweis, wenn] des Luftrechts, der Lufträume, der allgemeinen gesetzlichen Regelungen [u. a. wo darf ich wie hoch und überhaupt fliegen, wo nicht], aktuelle Informationen, ICAO-Karten, Meteorologie, GPS, Akkutechnik … sind die Voraussetzung für die Praxis. Wurden diese verstanden und dem Wissen darum Rechnung getragen, steht dem Flug nichts mehr im Wege.


Der Flug beginnt mit der:

MITTELBAREN Flugvorbereitung

Diese umfasst das Einholen von Informationen, Erlaubnissen und Freigaben. Dabei gelten folgende Quellen als rechtskräftig:

  • ICAO – Karten [für die Luftraumstruktur]
  • AIS – Portal der DFS [https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp] – in welchem über NOTAMs [Notice to Airmen] Neuigkeiten und Änderungen sowie etwaige Neuigkeiten für Luftfahrer [NfL] veröffentlicht werden [auch besitzen die Internetauftritte der jeweiligen Luftfahrtbehörden informativen Charakter als auch einen direkten Ansprechpartner]

Weiterhin sind folgende Punkte zu beachten und „abzuarbeiten“:

  • besteht eine Kennzeichnungspflicht [i. d. R. einmalig]
  • wird ein Kenntnisnachweis benötigt [reicht der vom Luftsportverband für Flugmodelle aus (gilt lediglich für Flugmodelle, also private Flüge), ist der Betrieb überhaupt privater oder gewerblicher Natur]
  • der Kenntnisnachweis ist bei Flügen mitzuführen
  • besteht ein ausreichender Versicherungsschutz [Mindestdeckungssumme = EUR 900.000,00] -> auch der Versicherungsschein ist mitzuführen
  • wird eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde benötigt [Flüge über und mit seitlichem Abstand -> Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Wohngrundstücke -> allgemeiner Antrag auf Ausnahmeerlaubnis im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens]

Flugvorbereitung

  • Kontrolle des UAV [u. a. Propeller] und der Nutzlast [u. a. Akku] auf mögliche [Transport]Schäden [lieber einen Propeller mehr austauschen, lieber 2 mal kontrollieren, ob das eingrastet ist, was einzurasten hat]
  • wenn nötig – Aufstiegsort absperren [z. B.] Trassierband und / oder durch eine eingewiesene Hilfsperson zusätzlich absichern lassen [gerade in Gebieten mit Personenfrequenz / Passanten, so kann eine zweite Person dem UAV-Piloten den Raum für einen konzentrieten Flug verschaffen und zusätzlich für Abstand und Sicherheit vor Ort sorgen]
  • findet der Flug i. d. N. von Menschenansammlungen bzw. in unmittelbarer Nähe zu eben Passanten statt – Vorabinformation an diese [auch an benachbarte Grundstücke, wenn erforderlich]
  • das zu befliegende Areal vorab begehen [auch im Vorfeld z. B. via google maps], sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen, das Gelände „einschätzen“ [Objekte, Bäume, Masten, Begrenzungen zu anderen Grundstücken, u. ä.]
  • Ausschau nach potentiellen Störquellen bzgl. GPS und Steuerung halten [Strom-, Handy-, Funkmasten, Radaranlagen, Umspannwerke, Großgeneratoren (Baustellen),  Stahlbauten und Hallen, Einrichtung mit massiver Funktechnik, Verwendung zusätzlicher Funksender, Wasser (Seen, Flüsse, Meer, nasse Wiesen nach Regenschauer)]
  • für autonome Flüge  [bereits gesetzte, abzufliegende Wegpunkte] und autonome Rückflüge [Coming-Home-Funktion] sollte natürlich im Vorfeld die entsprechende Höhe berücksichtigt werden
  • die korrekten Ausgangspositionen der Schalter [Fernsteuerung] ist zu überprüfen [welcher Steuerungsmodus ist eingestellt, wie sind die Steuerknüppel belegt]
  • Notfallplan durchgehen [Frage stellen, was kann alles passieren (z. B. Beeinflussung durch Wetterbedingungen, GPS-Ausfall, Akkuprobleme / Spannungsabfall, andere Luftteilnehmer tauchen auf] -> kontrollierte Landung [vorherige Höhengewinnung zwecks Schaffung Gefahrenabstand (für sich, dem UAV, anderem und anderen gegenüber)], alternativen Landepunkt [auch mehrere] im Vorfeld bestimmen und ggf. nutzen, UAV in der Luft „stehen“ lassen und entgegengehen

Sollte es zu Störungen / Unfällen während des Fluges kommen, müssen diese bei Fluggeräten bis 150 kg MTOW gem. LuftVG nicht gemeldet werden. Ausnahmen sind Bestimmungen für Erlaubnisse der jeweiligen Luftfahrtbehörden, welche nach Meldung durch Störungen verlangen. Ebenfalls können Störungen und / oder Unfälle bei durch Flugverkehrskontrollstellen [für den kontrollierten Luftraum] meldepflichtig sein.

Kommt es zu einem Sachschaden, bei welchem der Geschädigte nicht erreichbar und / oder bestimmbar ist, genügt die Anzeige des Schadens bei der Polizei.