Luftaufnahmen können viele Ziele haben. Einmal das einzelne Luftbild bzw. Foto als solches oder aber auch die Luftaufnahme als Videosequenz.
Für die meisten Luftaufnahmen benötigt man mehrere behördliche Genehmigungen (u. a. Ordnungsamt, Luftfahrtbehörde). Voraussetzung für diese sind entsprechende Nachweise über ausreichende Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten (Kenntnisnachweis einer anerkannten Stelle nach §21d LuftVO).
Ziele – LUFTBILD
- das einzelne Luftbild selbst im Format 16 : 9
- Ausgabe – ein „normales“ Bild
- mehrere einzelne Luftbilder im Format 4 : 3 als Reihenaufnahme
- Ausgabe – hochauflösende Panoramafotografie, geeignet für den PLAKATDRUCK
- viele einzelne Luftbilder im Format 4 : 3 als Überlappung
- Ausgabe – hochauflösendes und maßstabsgetreues Orthofoto für die ORTHOFOTOGRAFIE
- viele einzelne Luftbilder im Format 4 : 3 als Überlappung
- Ausgabe – maßstabsgetreues 3-D-Modell für die OBJEKTVERMESSUNG
Ziele – LUFTAUFNAHME
- einzelne Videosequenzen mehrerer Standorte
- Ausgabe – Takes für einen IMAGEFILM