Natürlich spielen die einzelnen Wetterbedingungen eine wesentliche Rolle für den Betrieb von Luftfahrgeräten.
- WINDGESCHINDIGKEITEN – der Einsatz eines UAS sollte i. d. R. bis zu einer Windstärke von 4 Bft [Beaufort] erfolgen [dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von ca. 20 – 28 km/h o. a. 5,5 – 8,0 m/s (mäßige Brise, Zweige bewegen sich)]. Ist ein Flug, des Einsatzes / Auftrages wegen, bei stärkerem Wind nötig, kann u. U. auch dies möglich sein. Durch einen unruhigeren Flug und der bei GPS-Verlust schwierigeren Kontrolle steigt auch das Risiko. Fällt das GPS aus [und ja, meiner bisherigen Erfahrung passiert diess relativ oft] „marschiert“ das UAV mit Windrichtung [bei 4 Bft können das wie o. g. schon bis zu 8 m je Sekunde sein]. Das UAV stürzt ohne GPS-Unterstützung zwar nicht ab [es bewegt sich weiterhin und relativ stabil durch die Luft], nur die Position hält es dann nicht mehr von allein [bzw. eben via GPS] und MUSS somit vom Steuerer manuell in den Wind gestellt werden [Gegensteuern, Ausgleichen]. Wer sich dann gerade dabei auf seine Foto- und / oder Videoaufnahmen konzentriert, welche in 4 m Entfernung am Aufnahmeobjekt mit Windrichtung passieren und ohne entsprechenden Höhendifferenzen [Notallplan] zueinander, hat selbst bei geringeren Windgeschwindigkeiten schlechte Karten. Ohne entsprechender Voraussicht [wie positioniere ich überhaupt mein UAV im Vorfeld, welche „Blickrichtung“ hat es, wie sie der Notfallplan aus, wie steht es um Reaktions(zeit)räume] kann es sehr schnell zu Zusammenstößen kommen.
- TEMPERATUREN – allgemein wird ein Flugbetrieb zwischen 0°C und 30°C empfohlen. Allgemein deshalb, weil z.B. + 5° C nicht immer + 5° C sind. Nämlich dann nicht, wenn eisiger Wind weht. Dann liegen im Flug die Temperaturen auch einmal schnell unter 0° C. Nun, bei [zu] niedrigen Temperaturen können die Akkus u. U. keine volle Leistung bringen [kann ich z. B. bei meinem UAV über die App sehr gut beobachten]. Darüber hinaus verkürzt sich die Laufzeit. Gerade bei zusätzlichem Wind [hier kann mitunter ein Vorheizen der Akkus auf Betriebstemperatur Abhilfe schaffen.] Ist die Temperatur des Akkus hoch und wieder dieser zu heiß, kann gar die Regelelektronik der Motoren überhitzen. Dies bedeutet Ausfall des oder der Motoren und hat den unweigerlichen Absturz zur Folge. Dies kann natürlich auch bei Spannungsverlust einer oder mehrerer Zellen im Akku passieren [was sehr schnell gerade bei o. g. Szenarien bei niedriger Temperatur inkl. Wind, inkl. ehrgeiziger Flugmanöver passieren [oder aber auch eine dauerhafte Beschädigung des Akkus durch „verschlissene“ Zellen.]
- FEUCHTIGKEIT – Wasser und Elektronik, zwei die sich nicht wirklich mögen. Ein Kurzschluss durch Feuchtigkeit in der Elektronik bedeutet Absturz. Also haben wasserempfindliche UAV im Regen nicht zu fliegen. Nebel oder eine hohe Luftfeuchtigkeit haben grundsätzlich keinen relevanten Einfluss auf das UAV. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass sich Feuchtigkeit auf dem UAS absetzen kann.
- GEWITTER – zwei Gründe sprechen für einen Abbruch des Fluges bei Gewitter. Zum einen folgt dem Gewitter meist der Regen, zum anderen wird die Funk- und Navigationselektronik beeinträchtigt [u. a. nimmt der Empfang der Positionssatelliten nimmt ab, GPS-Stabilisierung fällt aus, die Kontrolle über das Fluggerät nimmt stark ab].
- SONNE – die Einwirkung der solaren Teilchenstrahlung auf die Erde [Magnetfeldschwankungen] kann durch die dadurch verursachten magnetischen Stürme zu Störungen des Funkverkehrs, zu Satellitenausfällen oder sogar zu Stromausfällen führen. Das Maß dieser magnetischen Effekte solarer Teilchenstrahlung wir durch den Kp-Index angegeben [planetarische Kennziffer]. Ein Kp-Index bis 4 gilt für GPS-Systeme als „grüner Bereich“. Ein Wert ab 4 kann bereits die Steuerung beeinflussen und ab 5 sollte unbedingtes Flugverbot herrschen [die Skala reicht von 0 bis 9]. Der Kp-Index [nebst weiteren Infos] wird tagesaktuell auf der Webseite des Deutschen GeoForschungsZentrums / Helmholtz-Zentrum Potsdam dargestellt [siehe Linkliste].
- DUNKELHEIT – Gem. SERA [Europäische Durchführungsverordnung] kann ohne eine entsprechende Beleuchtung tagsüber bzw. 30 min. vor Sonnenaufgang [SR: Sun Rise] bis 30 min. nach Sonnenuntergang [SS: Sun Set] geflogen werden. Ausnahmen [mit entsprechender Dauerbeleuchtung] sind per Einzelaufstiegserlaubnisse [zu beantragen bei den Luftfahrtbehörden] möglich [wobei Niedersachsen, Baden-Würtemberg und Sachsen-Anhalt generell keine Nachtflüge erlauben].
LINKLISTE
Kp-Index / GFZ – Helmholtz-Zentrum Potsdam [https://www.gfz-potsdam.de/kp-index/]