UAV Piloten
unterliegen als Teilnehmer am Luftverkehr verschiedenen Gesetzen und Bestimmungen, welche sich wie folgt vernetzen:
- SERA [Standardised European Rules of the Air] – ab dem 5. Dezember 2014 trat diese europäische Durchführungsverordnung mit dem Ziel in Kraft, einheitliche Regeln im Luftverkehr zu schaffen. So orientieren sich sämtliche …
- EASA [Europäische Agentur für Flugsicherheit – Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes in der Luftfahrt in Europa] – Mitgliedsstaaten [28 EU-Staaten + Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz] an dieser Verordnung, um relativ einheitliche Luftverkehrsregeln innerhalb dieser Mitgliedschaft zu erreichen. So sollen u. a. die UAV-Flüge nach Gefährdungspotential unterteilt werden [geringes Risiko / OPEN CATEGORY – erhöhtes Risiko / SPECIFIC CATEGORY – darüber, entsprechende Einstufung ähnlich der bemannten Luftfahrt / CERTIFIED CATEGORY]. Dabei bedarf die Specific Category [unter welche auch bestimmte, gewerbliche UAV-Flüge fallen (können)]. Für diese Flüge wird dementsprechend eine Risikobewertung nach …
- SORA – [Specific Operation Risk Assesment] vorgenommen. Hier werden in einer Art Betriebshandbuch alle Betriebsabläufe bis hin zur Flugvorbereitung und dem Flug selbst, dokumentiert. Ende 2017 wurde für Deuschland SORA-GER veröffentlicht. Ein bundesweit einheitliches Antragsverfahren für entsprechende Betirebserlaubnisse. Zum einen als vereinfachtes Verfahren ohne Risikoanalyse [für riskoarme Flüge, z. B. Ausnahmen von Betriebsverboten des § 21b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und 7 LuftVO für Wohngrundstücke sowie Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen], zum anderen mit SORA-GER gemäß NfL 1-1163-17 [für Flüge mit einer Flughöhe über 100m über Grund, Naturschutzgebiete, Unglücksorte, Industrieanlagen, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, etc.]. So sind die jeweiligen Anträge auf den Seiten der Luftfahrtbehörden detailliert einzusehen, als auch als .pdf herunterzuladen. ALs Beispiel verlinke ich in der unteren Linkliste auch auf die Luftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt [als Gardeleger mein Ansprechpartner].
- LuftVG – das Luftverkehrsgesetz bildet die oberste Rechtsquelle in punkto Luftfahrtrecht in Deutschland [sich orientierend an der europäischen Durchführungsverordnung]. Hier ist u. a. definiert, was Luftfahrzeuge sind und welche Verkehrsvorschriften zu beachten sind.
- LuftVO – die Luftverkehrsordnung regelt ausführlich den Betrieb für alle Luftfahrzeuge in Deutschland. So ist u. a. der § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen gerade für UAV-Piloten wie mich, von besonderem Wert, da hier die Grenzen bzw. die Notwendigkeit von besonderer Verantwortung aufgezeigt werden [dazu siehe auch „Sonderlaubnis“ bzgl § 21b]. Ebenfalls ist hier mit §21d die § „Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten durch anerkannte Stellen“ geregelt.
- LuftVZO – die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt, wie auch hier die Name schon sagt, wann ein Luftfahrgerät für den Betrieb überhaupt zugelassen ist [demzufolge sind auch hier die Beschränkungen aufgeführt]. So besteht entsprechend der LuftVZO für unbemannte Luftfahrgeräte eine Kennzeichnungs – und Versicherungspflicht [für den Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemanntes Luftfahrtsystems (UAS – Drohne + Steuereinheit) bereits ab einer Startmasse (MTOW) von 0,25kg]
- NfL – die Nachrichten für Luftfahrer ist ein durch die Deutsche Flugsicherung [DFS] herausgegebens Amtsblatt, in welchem Änderungen der LuftVO veröffentlicht werden.
LINKLISTE
EASA [https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies/easa_de]
SERA [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0923]
LuftVG [https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html]
LuftVO [https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/BJNR189410015.html]
LuftVZO [https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html]
NfL [http://www.lba.de/DE/Betrieb/Flugbetrieb/NfL/NfL_node.html]
Luftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt [https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/verkehrswesen/luftverkehr-allgemein/luftraumsondernutzung-unbemannte-luftfahrtsystemeuas/]